Höhere Berufsfachschule (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 ThürSchulG i. V. m. ThürSOHBFS 2)

Die höhere Berufsfachschule vermittelt einen berufsqualifizierenden Abschluss. Zugangs-voraussetzung ist die mittlere Reife (10. Klasse Regelschule). Die Ausbildungsdauer beträgt regelmäßig zwei Jahre und führt zu einem Abschluss als "Staatlich geprüfter Assistent".

Höhere Berufsfachschulen gibt es für folgende Berufe:

Biologisch-technischer Assistent
Chemisch-technischer Assistent
Gestaltungstechnischer Assistent
Physikalisch-technischer Assistent
Technischer Assistent für Informatik
Umweltschutztechnischer Assistent
Kaufmännischer Assistent
Sozialassistent
Sportassistent

Anmerkungen:

Während der genannten Assistenten-Ausbildungen können Auszubildende die Fachhochschul-reife erlangen. Hierzu müssen sie während der 2-jährigen Regel-Ausbildung:

  1. am Ergänzungsunterricht teilnehmen
  2. die Ergänzungsprüfung ablegen und
  3. anschließend ein gelenktes halbjähriges Praktikum absolvieren

Es handelt sich dabei um ein förderungsfähiges Praktikum i. S. d. § 2 Abs. 4 BAföG. An den betreffenden Ausbildungsstätten ist in der Spalte "Bemerkung" der Hinweis + FHR (Fachhochschulreife) an den jeweiligen Ausbildungsgängen vermerkt und die Ausbildungsdauer entsprechend eingetragen.

Zu den höheren Berufsfachschulen zählen auch die Assistentenausbildungen im Berufsfeld Medizin und die Altenpflegeausbildung. Hier beträgt die Ausbildungsdauer drei Jahre:

Medizinisch-technischer Funktionsassistent
Medizinisch-technischer Laboratoriums Assistent
Medizinisch-technischer Radiologie Assistent
Logopäde
Diätassistent
Ergotherapeut
Altenpfleger
Physiotherapeut
Pharmazeutisch-technischer Assistent (2,5 Jahre; das letzte ½ Jahr als Praktikum)
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
Gesundheits- und Krankenpfleger
Medizinisch-technischer Assistent für den Operationsdienst
Notfallsanitäter
Orthoptist