Berufsfachschule -ein- und zweijährige Bildungsgänge - nicht berufsqualifizierend (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 ThürSchulG i. V. m. ThürSOBFS 2)

Die einjährige Berufsfachschule in schulischer oder kooperativer Form ermöglicht Jugendlichen mit Hauptschulabschluss den Erwerb einer beruflichen Teilqualifikation. Die zweijährigen Bildungsgänge enden mit einer, die einjährigen Bildungsgänge enden ohne eine staatliche Abschlussprüfung.

Wirtschaft / Verwaltung,
Technik,
Ernährung / Hauswirtschaft,
Gesundheit / Soziales sowie
Wirtschaft mit dem jeweiligen Lerngebiet (Ernährung/Hauswirtschaft, Textil / Bekleidung,
Floristik / Gartenbau oder Körperpflege)

Soweit es sich um nicht berufsqualifizierende Berufsfachschulen handelt, ist dies in der Spalte „Bemerkung“ des Verzeichnisses vermerkt.

Berufsfachschule einjährige Bildungsgänge der Helferberufe - berufsqualifizierend (ThürPflHG i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 5 ThürSOPflH)

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist, dass der Bewerber nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und über einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand verfügt und gesundheitlich geeignet ist.

Es können folgende einjährige Bildungsgänge eingerichtet werden:

Altenpflegehilfe
Gesundheits- und Krankenpflegehilfe

Berufsfachschule zweijährige Bildungsgänge - berufsqualifizierend (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 5 ThürSchulG i. V. m. ThürSOBFS 2 m. b. A.)

Die zweijährige Berufsfachschule führt im Anschluss an den Hauptschulabschluss in Vollzeitunterricht bei Erfüllung bestimmter Leistungsvoraussetzungen zu einem dem Realschul-abschluss gleichwertigen Abschluss und zu beruflichen Qualifikationen oder Teilqualifikationen.

Es können folgende zweijährige Bildungsgänge eingerichtet werden:

Kinderpflege
Kosmetik
Sozialbetreuer

Masseur- und medizinischer Bademeister (Ausbildungsdauer: 2,5 Jahre) gemäß des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG).

Berufsfachschule dreijährige Bildungsgänge - berufsqualifizierend (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 5 ThürSchulG i. V. m. ThürSOBFS 3)

Die Aufnahme in die Berufsfachschule - dreijährige Bildungsgänge - setzt den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss voraus und führt zu einer beruflichen Qualifikation. Schüler, die die Ausbildung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 abschließen und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse entsprechend einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht nachweisen, erhalten im Abschlusszeugnis den Vermerk, dass sie einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss erworben haben.

Es können folgende dreijährige Bildungsgänge eingerichtet werden:

Staatlich geprüfter Büchsenmacher
Staatlich geprüfter Glasbläser
Staatlich geprüfter Holzbildhauer
Staatlich geprüfter Graveur

Hinweis:

In der Vergangenheit bestand im Freistaat Thüringen die Möglichkeit, Ausbildungen zum Hotelfachmann (-frau), Restaurantfachmann (-frau), Koch (Köchin), Hauswirtschafter/in, Bürokaufmann (-frau) bzw. Kaufmann (-frau) für Bürokommunikation, Kaufmann (-frau) im Einzelhandel auch in schulischer Form durchzuführen. Die Ausbildungen dauerten seinerzeit drei Jahre. Der letzte dahingehende Ausbildungsbeginn erfolgte zum Schuljahr 2011/2012. Diese Ausbildungen sind nicht mehr im Thüringer Ausbildungsstättenverzeichnis enthalten. Sollte es im Zusammenhang mit Förderungsentscheidungen zu § 7 BAföG Anfragen zu konkreten Bildungsgängen geben, bitten wir Sie, diese an das TLVwA, Referat 220 zu richten.