Berufsvorbereitungsjahr BVJ (§ 8 Abs. 3 ThürSchulG; §§ 8,9 ThürBSO)

Das Berufsvorbereitungsjahr ist eine Sonderform der beruflichen Grundbildung, insbesondere für solche Jugendliche, welche die Voraussetzungen für eine qualifizierte Berufsausbildung noch nicht erfüllen.

Die Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr erfolgt für Jugendliche, die keinen Hauptschulabschluss oder einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss besitzen. Abweichend davon können Jugendliche nicht deutscher Herkunftssprache in das Berufsvorbereitungsjahr aufgenommen werden, wenn die vorhandenen Kenntnisse der deutschen Sprache und die Vorbildung erwarten lassen, dass sie dem Unterricht im Berufsvorbereitungsjahr folgen können.

Für Jugendliche mit nicht deutscher Herkunftssprache, bei denen wegen unzureichender Kenntnisse der deutschen Sprache nicht zu erwarten ist, dass sie den Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres in einem Jahr erreichen werden, können bei ausreichender Schülerzahl eigene Klassen eingerichtet werden (sog. Berufsvorbereitungsjahr – Sprache).

Die Förderung des Berufsvorbereitungsjahres in schulischer Form ist unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 1a BAföG möglich.